Möchten Sie die erzeugte Energie ausschliesslich selbst verbrauchen?
Die gemeinsame Nutzung oder der Bezug von Energie aus der gewünschten Erzeugungsanlage ist gemäss aktueller Gesetzeslage leider nicht zulässig.
Werden die Adressen der Energieerzeugungsanlagen, von denen Sie die Energie beziehen möchten, in der Ergebnisliste des vZEV/vEVG-Teilnehmerchecks angezeigt, wenn Sie Ihre Adresse eingeben?
Soll die gesamte Abrechnung - also für Strombezug, Rücklieferung sowie intern verkaufte erneuerbare Energie - über den Verteilnetzbetreiber erfolgen?
Der Strom aus der eigenen Erzeugungsanlage wird dabei zu einem um 1 Rp/kWh reduzierten Preis verkauft und dem Produzenten abzüglich einer Dienstleistungsgebühr von 1.9 Rp/kWh gutgeschrieben.
Erhalten Sie ein positives Ergebnis, wenn Sie die Adressen aller Personen, mit denen Sie die erzeugte Energie teilen oder verkaufen möchten, in den LEG-Teilnehmerchecks eingeben?
Bei der virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft (vEVG) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom - ohne sich zu einem einzigen Endkunden zusammenzuschliessen. Jede Partei bleibt unabhängiger Kunde des Verteilnetzbetreibers mit eigenem Stromzähler und eigenem Stromliefervertrag.
Die Messung und Abrechnung des Stromverbrauchs sowie des Eigenverbrauchs erfolgt durch den Verteilnetzbetreiber. Der lokal verbrauchte Solarstrom wird vom Verteilnetzbetreiber berechnet und abgerechnet.
Bitte melden Sie die vEVG über folgendes Formular bei uns an.
Beim virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom. Gegenüber dem Energieversorger tritt der vZEV als ein einziger Kunde auf. Die interne Aufteilung des Stromverbrauchs und das Inkasso erfolgt durch den vZEV-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe der Messdaten des Verteilnetzbetreibers.
Bitte melden Sie das vZEV über folgendes Formular bei uns an.
Bei der Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) handelt es sich nicht um Eigenverbrauch, sondern um den Austausch von lokal erzeugter Energie über das öffentliche Verteilnetz. Die Teilnehmenden einer LEG können gemeinsam erzeugten Solarstrom oder gespeicherte Energie untereinander austauschen. Für den Stromaustausch über das Netz fallen (reduzierte) Netznutzungsentgelte an.
Der Verteilnetzbetreiber übernimmt die Messung, das Messdatenmanagement sowie die Abrechnung von Reststrom, Netznutzung und Abgaben. Die interne Aufteilung des LEG-Stromverbrauchs erfolgt durch den LEG-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe der Messdaten des Verteilnetzbetreibers.
Bitte melden Sie die LEG über folgendes Formular bei uns an.
Die gemeinsame Nutzung oder der Verkauf der Energie an die gewünschten Personen ist gemäss aktueller Gesetzeslage leider nicht möglich.
Beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) nutzen mehrere Parteien gemeinsam den erzeugten Solarstrom über einen gemeinsamen Netzanschluss und einen zentralen Hauptzähler. Gegenüber dem Energieversorger tritt der ZEV als ein einziger Kunde auf. Die interne Aufteilung des Stromverbrauchs und das Inkasso erfolgt durch den ZEV-Verantwortlichen - in der Regel durch den Eigentümer oder die Verwaltung - mithilfe privater Zähler.
In bestehenden Liegenschaften muss hierfür die Messinfrastruktur angepasst werden: Sämtliche Einzelzähler des Verteilnetzbetreibers werden entfernt, lediglich der Hauptzähler bleibt bestehen. Die Kosten für diesen Umbau trägt der ZEV.
Bitte melden Sie den ZEV über folgendes Formular bei uns an. Sollte für die Umsetzung eine Anpassung der Zählereinrichtung notwendig sein, ist diese zusätzlich durch den Elektroinstallateur mittels ElektroForm an die SAK zu übermitteln.
Bei der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) nutzen mehrere Parteien gemeinsam vor Ort produzierten Solarstrom - ohne sich zu einem einzigen Endkunden zusammenzuschliessen. Jede Partei bleibt unabhängiger Kunde des Verteilnetzbetreibers mit eigenem Stromzähler und eigenem Stromliefervertrag.
Bitte melden Sie die EVG über folgendes Formular bei uns an.
Besitzt Ihre Produktionsanlage einen eigenen Zähler?
Sind die Personen, mit denen Sie die erzeugte erneuerbare Energie teilen oder veräussern möchten, an denselben Hausanschluss angeschlossen?
Möchten Sie, dass der Verteilnetzbetreiber das gesamte Messwesen übernimmt?
Zeigt der vZEV/vEVG-Teilnehmercheck alle Adressen der Personen an, mit denen Sie Strom teilen oder verkaufen möchten, wenn Sie die Adresse Ihrer Anlage eingeben?
Bitte melden Sie den vZEV über folgendes Formular bei uns an.
Ist dieser hinter Ihrem Verbauchszähler angeschlossen (in Serie)?
Da Ihre Produktionsanlage bereits hinter Ihrem Stromzähler angeschlossen ist, erfolgt die Nutzung des Eigenverbrauchs automatisch. Eine separate Meldung ist nicht notwendig.
Um Ihre Produktionsanlage virtuell hinter Ihrem Verbrauchszähler zu betreiben und die selbst erzeugte Energie exklusiv zu nutzen, müssen Sie einen virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) melden.
Um welche Art von Teilnehmer handelt es sich?
Eine Anmeldung einer Energiegemeinschaft ist erst möglich, wenn alle oben genannten Punkte erfüllt sind, da diese Daten für die ordnungsgemäße Vertragserstellung benötigt werden.Eine Anmeldung einer Energiegemeinschaft ist erst möglich wenn alle oben genanten Punkte erfüllt sind, da die Daten für die ordnungsgemässe Vertragserstellung notwendig sind.
Bitte führen Sie die Anmeldung durch, sobald alle oben genannten Punkte erfüllt sind.
Anmeldungen mit fehlerhaften oder unvollständigen Angaben werden zurückgewiesen und müssen erneut eingereicht werden.
Eine Meldung zu einem Ein- oder Austritt einer Produktionsanlage ist erst möglich, wenn alle oben genannten Punkte erfüllt sind, da diese Daten für die ordnungsgemäße Erweiterung benötigt werden.
Bitte führen Sie die Meldung durch, sobald alle oben genannten Punkte erfüllt sind.
Meldungen mit fehlerhaften oder unvollständigen Angaben werden zurückgewiesen und müssen erneut eingereicht werden.
Die Gründung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer hinter demselben Hausanschluss wie die Produktionsanlage angeschlossen sind. Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung jedes Teilnehmers notwendig.
Die Abrechnung der einzelnen Teilnehmer erfolgt dabei durch den Verteilnetzbetreiber.
Die Gründung einer virtuellen Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer am selben Netzanschlusspunkt wie die Produktionsanlage angeschlossen sind. Ob dies an Ihrer Adresse zutrifft, können Sie mit unserem Teilnehmercheck überprüfen. Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung jedes Teilnehmers notwendig.
Zusätzlich müssen die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Die Gründung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) ist nur möglich, wenn sich alle Teilnehmer hinter demselben Hausanschluss befinden und die Erzeugerleistung mindestens 10 % der Netzanschlussleistung beträgt. Die Messung der internen Energie erfolgt dabei mittels privater Zähler. Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung sowohl der Eigentümers als auch der Mieter bzw. Pächter notwendig.
Der Verteilnetzbetreiber verrechnet dem ZEV als verbleibenden Kunden den Strombezug aus dem Verteilnetz und vergütet die überschüssige und darum ins Verteilnetz zurückgelieferte Energie anhand des publizierten Rückliefertarifs. Die Teilnehmer sind im ZEV keine direkt grundversorgten Kunden mehr des Verteilnetzbetreibers. Die damit verbundenen, neuen Verantwortlichkeiten des ZEV kann der ZEV-Vertreter selbst übernehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Die Rechnungsstellung an die Teilnehmer erfolgt durch den ZEV. Entsprechend liegt auch das Inkassorisiko beim ZEV.
Die Gründung eines virtuellen Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (vZEV) ist nur möglich, wenn alle Teilnehmer am selben Netzanschlusspunkt wie die Produktionsanlage angeschlossen sind. Ob dies an Ihrer Adresse zutrifft, können Sie mit unserem Teilnehmercheck überprüfen. Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung sowohl der Eigentümer als auch der Mieter bzw. Pächter notwendig.
Der Verteilnetzbetreiber verrechnet dem vZEV als verbleibenden Kunden den Strombezug aus dem Verteilnetz und vergütet die überschüssige und darum ins Verteilnetz zurückgelieferte Energie anhand des publizierten Rückliefertarifs. Die Teilnehmer sind im vZEV keine direkt grundversorgten Kunden mehr des Verteilnetzbetreibers. Die damit verbundenen, neuen Verantwortlichkeiten des vZEV kann der vZEV-Vertreter selbst übernehmen oder einen Dienstleister damit beauftragen. Die SAK stellt dafür die erforderlichen Messdaten (15-Minuten-Werte) zur Verfügung. Die Rechnungsstellung an die Teilnehmer erfolgt durch den vZEV. Entsprechend liegt auch das Inkassorisiko beim vZEV.
Die Gründung einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) ist nur möglich, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
Für die Umsetzung ist die schriftliche Zustimmung aller Teilnehmer erforderlich.
Die Teilnehmenden bleiben Kunden des Netzbetreibers, der weiterhin die grundversorgte Energie, die gesamte Netznutzung sowie die Abgaben abrechnet. Die Abrechnung des LEG-Stroms erfolgt durch den LEG-Verantwortlichen selbst oder durch einen beauftragten Dienstleister. Die SAK stellt dafür die erforderlichen Messdaten (15-Minuten-Werte) zur Verfügung
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Die Kosten für notwendige Anpassungen und Ergänzungen an Messanlagen infolge der Auflösung des ZEV werden dem ZEV in Rechnung gestellt.
Für den Ein- oder Austritt eines Teilnehmers ist die schriftliche Zustimmung erforderlich. Nach Einreichung des Formulars senden wir Ihnen das entsprechende Dokument zur Unterschrift zu.
Für den Ein- oder Austritt eines Teilnehmers ist die schriftliche Zustimmung sowohl des Eigentümers als auch des Mieters bzw. Pächters notwendig.
Ihre SAK-Vertragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-EVG-Vertrag. Die Vertragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Ihre SAK-Vertragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-vEVG-Vertrag. Die Vertragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Ihre SAK-Antragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-ZEV-Antrag. Die Antragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Ihre SAK-Antragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-vZEV-Antrag. Die Antragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Ihre SAK-Vertragsnummer finden Sie auf Ihrem SAK-LEG-Vertrag. Die Vertragsnummer ist auf der Titelseite unter dem Strichcode aufgeführt und setzt sich aus einer sechsstelligen Nummer zusammen.
Der Ansprechpartner ist der Vertreter gegenüber der SAK und handelt dabei stellvertretend für alle Teilnehmer. Die SAK kommuniziert ausschliesslich mit dem Ansprechpartner. Alle Anträge müssen vom Asprechpartner eingereicht werden.
Angabe der beteiligten Liegenschaft(en): Bitte listen Sie alle Liegenschaften auf, die an der Energiegemeinschaft teilnehmen möchten.
Angabe aller SAK-Vertragspartner, die an der Energiegemeinschaft teilnehmen möchten. Wichtig: Es müssen die Vertragspartner der SAK angegeben werden – bei Vermietung oder Verpachtung also der Mieter bzw. Pächter und nicht der Eigentümer.
Angabe aller SAK-Vertragspartner, die an der Energiegemeinschaft teilnehmen oder austreten möchten. Wichtig: Es müssen die Vertragspartner der SAK angegeben werden – bei Vermietung oder Verpachtung also der Mieter bzw. Pächter und nicht der Eigentümer.
Angabe aller Eigentümer.
Sind an der Liegenschaft Mieter bzw. Pächter vorhanden, die am (v)ZEV Teilnehmen möchten?
Angabe aller Mieter bzw. Pächter.
Angabe aller Produzenten, die am Eigenverbrauch teilnehmen möchten.
Bankverbindung für die Auszahlung der Rückliefergutschrift der Produktionsanlage.
Sind mehrere Produktionsanlagen an der (v)EVG beteilgt so wird die EVG-Gutschriften sowie die Rücklieferungen zusammengefasst und über eine einzelne Sammelrechnung ausbezahlt. Auf dieser Rechnung sind jedoch die einzelnen Anlagen separat ausgewiesen. Sollte eine Aufteilung auf die einzelnen PVAs benötigt werden, muss diese vom Kunden selbst vorgenommen werden.
Bankverbindung für die Auszahlung der Rücklieferung der Produktionsanlage(n) und der (v)EVG-Gutschrift ist ident?
Sind mehrere Produktionsanlagen an einer LEG beteilgt so wird die LEG-Gutschriften sowie die Rücklieferungen zusammengefasst und über eine einzelne Sammelrechnung ausbezahlt. Auf dieser Rechnung sind jedoch die einzelnen Anlagen separat ausgewiesen. Sollte eine Aufteilung auf die einzelnen PVAs benötigt werden, muss diese vom Kunden selbst vorgenommen werden.
Bankverbindung für die Auszahlung der Rücklieferung der Produktionsanlage(n) und der LEG-Gutschrift ist ident?
Welche Bankverbindung möchten Sie anpassen?
Unterliegt die Auszahlung der Mehrwertsteuerpflicht?
Bitte geben Sie Ihre neuen Daten für den Datenversand an.
Für den Versand der 15-Minuten-Lastgangdaten, die zur internen Abrechnung benötigt werden, stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Ab wann soll der gewünschte Antrag umgesetzt werden? Bitte beachten Sie, dass sich das tatsächliche Umsetzungsdatum an der gesetzlichen Frist orientiert. Wir bemühen uns natürlich, Ihr Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und umzusetzen.
Anmerkungen zu Ihrer Meldung.
Bitte überprüfen Sie alle Ihre Angaben, bevor Sie Ihre Meldung absenden!.
Ihre Meldung wurde erfolgreich eingereicht.
Fehler bei der Einreichung. Bitte versuchen Sie es später erneut oder wenden Sie sich direkt an die SAK unter eigenverbrauch@sak.ch.